Rechtliche Betreuung

 

Bei der rechtlichen Betreuung geht es um die rechtliche Vertretung eines Menschen, der aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht für sich regeln kann. Es wird geprüft, ob die Betreuung wirklich erforderlich ist, d.h. durch eine andere Hilfe erledigt oder eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann.

Dabei organisiert der*die Rechtliche Betreuer*in Hilfen wie z.B. Haushaltshilfe, Pflegedienst, Hausnotruf etc. und führt diese Aufgaben nicht selbst aus.

Die Wünsche der betreuten Person stellen hierbei die Orientierung des Handelns dar.

Das Betreuungsverfahren läuft über das Betreuungsgericht in Kooperation mit der Betreuungsbehörde. Als Betreuer*innen können vorrangig Angehörige und Ehrenamtliche, aber je nach Umfang und Anforderungen Berufsbetreuer*innen oder Vereinsbetreuer*innen eingesetzt werden.

Als Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins stehen wir Ihnen als Ansprechpartner rund um das Thema rechtliche Betreuung zur Verfügung, begleiten Sie bei Ihrer Aufgabe als ehrenamtliche Betreuer*in und bieten auch Fortbildungen und Erfahrungsaustausch in Kooperation mit den anderen Mainzer Betreuungsvereinen an.

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