Vorsorgevollmacht

 

Jeder von uns kann durch eine Erkrankung oder einen Unfall plötzlich in eine Situation kommen, in der man seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, welche Person Sie im Notfall rechtlich vertreten soll. Das setzt großes Vertrauen von Ihnen zu diesem Menschen voraus und sein Wissen um Ihre Vorstellungen, Wünsche und Haltungen.  

Die MitarbeiterInnen des Betreuungsvereins informieren und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht bzw. begleiten auch bevollmächtigte Personen, die eine solche Aufgabe übernommen haben.

Sollten Sie auf keine vertraute Person zurückgreifen können, lohnt es sich vielleicht dennoch für Sie, eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Hierzu  geben wir Ihnen gerne auch weitere Informationen. Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich.

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